E-Scooterfahren: So ist es richtig!

Von Altersbeschränkung bis zum Alkoholverbot

Die LVW NRW hat Clips gedreht, um E-Scooter-Nutzern richtiges Verhalten und Regeln zu vermitteln. Foto: Görtz

E-Scooter sind seit 2019 auf Deutschlands Straßen zugelassen.

In Großstädten werden sie von diversen Verleihfirmen angeboten und sind daher dort im großen Stil unterwegs. Wer in Dörfern, Klein- und Mittelstädten E-Scooter fahren möchte, ist auf ein eigenes Fahrzeug angewiesen.

So oder so: E-Scooter sind kein Spielzeug. Sie gelten als – Vorsicht, sperriger Begriff – Elektrokleinstfahrzeuge, für die Regeln in der Straßenverkehrsordnung festgelegt sind.

Das sind die Regeln

  • E-Scooter fahren nur mit 0 Promille: Es gilt die selbe Promillegrenze wie für Autofahrende – bei Fahranfängern liegt diese bei 0 Promille.
  • E-Scooter fahren nur alleine: Zu zweit darf das Kleinstfahrzeug nicht genutzt werden.
  • E-Scooter fahren erst ab 14 Jahren: Wer einen privaten E-Scooter hat, darf erst ab 14 Jahren fahren. Leihgeräte können in den meisten Fällen erst ab 18 Jahren gemietet werden.
  • E-Scooter fahren auf dem Radweg: Der E-Scooter hat auf Fußwegen nichts verloren, ist kein Radweg, keine Radstraße – oder streifen vorhanden, geht es laut Recht auf die Straße.
  • E-Scooter müssen versichert sein: Wer einen eigenen hat, muss diesen versichern, Leihgeräte sind es über die Verleihfirma.
  • E-Scooter ordnungsgemäß abstellen: E-Scooter müssen so abgestellt werden, dass Fußgänger und Rollstuhlfahrer nicht behindert werden. Sie dürfen am Straßenrand, auf dem Gehweg und in Fußgängerzonen, wenn diese für E-Scooter zugelassen sind, abgestellt werden.
  • Eine Helmpflicht gibt es nicht, wird aber auch von Seiten der Landesverkehrswacht NRW empfohlen.
  • Ebenfalls wird dazu geraten, den E-Scooter vor Fahrtantritt immer zu checken. 

Clips - E-Scooter: Tipps und Regeln

Die Landesverkehrswacht NRW startete im Mai 2021 eine Social Media-Kampagne, um auf die Regeln aufmerksam zu machen. Vorerst vier kurze Clips werden seitdem auf YouTube, Instagram und Facebook gestreut. Sie richten sich an die größte Gruppe der Nutzer, Jugendliche und junge Erwachsene.

E-Scooter-Check

E-Scooter fahren erst ab 14

E-Scooter: Nur alleine fahren

E-Scooter fahren: Immer mit 0 Promille

E-Scooter fahren: Niemals auf dem Gehweg

Hintergrundinformationen

E-Scooter werden in Großstädten von Verleihfirmen angeboten.

Unfallzahlen
Bundesweit

Bundesweit hat die Polizei im Jahr 2020 2.155 Unfälle mit Personenschaden in Zusammenhang mit E-Scootern registriert, 1.907 wurde leicht verletzt, fünf Menschen sind dabei ums Leben gekommen, 386 schwer verletzt. 80 Prozent der Verunglückten seien selbst mit einem E-Scooter unterwegs gewesen. 72 Prozent der Unfälle wurden von dem /der Fahrer/Fahrerin verursacht. Die meisten der Verunglückten haben die Kontrolle über das Gefährt verloren, in 18,3 Prozent der Fälle ist Alkohol mit im Spiel gewesen, zudem wurden von vielen die Fahrbahn und die Gehwege vorschriftwidrig benutzt oder seien zu schnell gewesen. Interessant auch die Altersstruktur: Bei den Unfällen waren meist jüngeren Menschen am Lenker: 76 Prozent waren jünger als 45 Jahre, knapp 34 Prozent jünger als 25 Jahre. Nur rund sieben Prozent der Fahrerinnen und Fahrer waren älter als 65 Jahre. Bei 918 der 2155 Unfälle mit Personenschaden gab es den Angaben zufolge keinen Unfallgegner. Gut ein Drittel der verunglückten E-Scooter-Fahrer verletzte sich bei einem Zusammenstoß mit einem Auto.

In NRW

„Wir haben im Jahr 2020 587 Unfälle mit Personenschaden mit E-Scootern aufgenommen“, sagt Innenminister Herbert Reul. Das sei ein starker Zuwachs zum Vorjahr. In fast einem Viertel der Unfälle waren Alkohol bzw. Drogen die Ursache, die meisten Unfälle passierten am späten Nachmittag und nachts zwischen 1 und 5 Uhr. In dreiviertel der Unfälle waren die Fahrer schuld am Unfall. „Für viele ist das immer noch ein Jux“, so Reul. „Es ist ein Stadtproblem“, so Reul. Köln, Düsseldorf, Bonn, Aachen und Bochum seien die Städte, in denen es am meisten Unfälle gegeben hat.

Umfrage des DVR zum Thema Regeln für E-Scooter-Nutzer

Es gibt auch Vorschriften, wie E-Scooter abgestellt werden. So jedenfalls nicht. Foto: Pixabay

Eine Umfrage unter 1.003 E-Scooter-Nutzern ab 14 Jahren des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) aus dem Jahr 2020 hat ergeben, dass viele die Regeln nicht kennen. Dabei gaben 57 der Befragten an, das die bereits auf dem Gehweg oder in Fußgängerzonen, in denen es nicht erlaubt war, gefahren sind. Die Umfrage hat ergeben, dass das in vielen Fällen aus Unwissenheit der Regeln geschehen ist. Weitere Fragen konnten ebenfalls vielfach nicht korrekt beantwortet werden – zum Beispiel zur Promillegrenze oder in Bezug auf das Mindestalter. Als Motive die E-Scooter zu fahren, gaben 62 Prozent an dies als Zeitvertreib und zum Spaß zu machen. Man nutze die E-Scooter gerne als Touristen in anderen Städten, für den Weg zur Arbeit oder Ausbildungsstätte nutzten ihn 13 Prozent der Befragten.

Übrigens: Korrekt heißen diese Elektrokleinstfahrzeuge E-Tretroller. Aber umgangssprachlich und auch bei den Verleihfirmen hat sich das Wort E-Scooter schnell durchgesetzt.

Hier gibt es noch mehr Infos

Mit dem E-Tretroller sicher unterwegs