E-Scooter: Regeln in anderen Ländern
Die Regeln für E-Tretroller (umgangssprachlich E-Scooter) sind von Land zu Land verschieden – und auch in einem Ländern können die Regeln in unterschiedlichen Städten oder Bundesstaaten unterschiedlich sein. Anbei ein kleiner Überblick.
Wir versuchen immer auf dem neuesten Stand zu bleiben, trotzdem sollten Sie sich vor Ort genau informieren – Regeln ändern sich besonders in diesem Bereich sehr schnell.
Das gilt in Dänemark!
Mindestalter: 15 Jahre
Wer einen E-Scooter mietet, muss 18 Jahre alt sein
Unter 15-Jährige müssen mit einem Erwachsenen fahren, nur erlaubt auf Privatgelände, in Spielstraßen und verkehrsberuhigen Bereichen
Geschwindigkeit: max. 20 km/h
Promillegrenze: 0,5 Promille, man darf keine illegalen Drogen genommen haben
Wo darf gefahren werden?: auf dem Radweg, wenn es einen gibt, es gelten die selben Regeln wie für Radfahrer
Wo darf nicht gefahren werden?: auf dem Fußweg und Fußgängerüberweg
Helmpflicht: ein Helm wird empfohlen, ab 1. Januar 2022 wird Helmpflicht eingeführt
Mögliche Geldstrafen: – Wer die Promillegrenze überschreitet, muss umgerechnet etwa 270 Euro zahlen.
– Wer gegen die Fahrtrichtung fährt, muss umgerechnet 135 Euro zahlen.
Das gilt in den Niederlanden!
In den Niederlanden sind die E-Scooter verboten.
Das gilt in Spanien!
Mindestalter: noch nicht flächendeckend eingeführt
Geschwindigkeit: 25 km/h
Promillegrenze: Der Genuss von Alkohol ist untersagt.
Wo darf gefahren werden?: auf Radwegen und innerorts auf Straßen, Fußgängern ist immer der Vorrang zu gewähren
Wo darf nicht gefahren werden?: auf Gehwegen, in Fußgängerzonen, auf Kreuzungen, außerorts, innerorts auf Schnellstraßen und durch städtische Tunnel
Helmpflicht: Bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h: Nein, aber Helmpflichtvorgabe durch Vermieter der Leihgeräte möglich. Ab einer Geschwindigkeit von 20 km/h (Roller Typ B): Ja.
Besonderheiten: bestimmte Kommunen haben Alter schon festgesetzt, auf lokale Bestimmungen vor Ort achten; Kopfhörer tragen und telefonieren ist verboten; ein Fahrzeugschein / Bescheinigung über die Fahrerlaubnis zur Nutzung ist im Gespräch
mögliche Bußgelder: Wer zu schnell unterwegs ist, muss mit einer Stillegung des Rollers wie bis zu 500 Euro Bußgeld rechnen.
Wer unter Alkoholeinfluss fährt, muss mit einer Geldstrafe zwischen 500 und 1.000 Euro rechnen.
Wer zu zweit auf einem Roller fährt, kann mit 100 Euro belangt werden.
200 Euro werden fällig für das Fahren mit Kopfhörern, auf Gehwegen bzw. in Fußgängerzonen, Missachten der Helmpflicht und Telefonieren.
Das gilt in Italien!
Mindestalter: 18 Jahre, in manchen Kommunen ab 16 Jahren, ab 14 Jahren mit Fahrerlaubnis AM
Geschwindigkeit: max. 2o km/h
Promillegrenze: 0,5
Wo darf gefahren werden?: auf Radwegen, auf Straßen, auf denen die Höchstgeschwindigkeit 30 Stundenkilometer beträgt, in Fußgängerzonen und auf dem Gehweg mit einer maximalen Geschwindigkeit von 6 km/h
Wo darf nicht gefahren werden?: Auf Straßen, auf denen schneller als 130 km/h gefahren werden darf.
Helmpflicht: Nein
Besonderheiten: Wenn es dunkel ist, muss eine Warnweste oder reflektierende Kleidung getragen werden. Parkverbot auf Gehwegen.
Im Vorfeld informieren, ob E-Tretroller in jeder Stadt ausleihbar sind.
Das gilt in Österreich!
Mindestalter: 12 Jahre, mit 9 bzw. 10 Jahren darf gefahren werden, wenn ein Radfahrausweis vorliegt und eine Begleitperson von mindestens 16 Jahren dabei ist
In Spiel- und Wohnstraßen, die für Fahrzeugverkehr gesperrt sind, ist Kindern die Benutzung ohne Begleitung erlaubt.
Geschwindigkeit: max. 25 km/h
Promillegrenze: 0,8
Wo darf gefahren werden?: auf Radfahranlagen, wenn diese fehlen, darf auf der Straße gefahren werden, auf Mehrzweckstreifen
Besteht ein Radweg oder Geh- und Radweg ohne Benutzungspflicht, kann dieser wie auch die Straße befahren werden
Wo darf nicht gefahren werden?: – auf Gehwegen und Gehwegen – außer es ist durch die zuständige Behörde erlaubt und dann nur in Schrittgeschwindigkeit
– in Fußgängerzonen, außer es ist Radverkehr erlaubt
Helmpflicht: nein
Besonderheiten: Auf dem Gehsteig ist das Abstellen nur erlaubt, wenn dieser breiter als 2,50 Meter ist. Im Bereich von Haltestellen ist das Abstellen verboten, egal wie breit dort der Weg ist, außer es sind Fahrradständer vorhanden.
Das gilt in der Schweiz!
Mindestalter: 16 Jahre sowie ab 14-Jährige, die im Besitz der Führerausweis der Kategorie M besitzen
Geschwindigkeit: max. 20 km/h
Promillegrenze: 0,5
Wo darf gefahren werden?: Radfahrwege
Wo darf nicht gefahren werden?: Gehweg und Fußgängerzone, außer es ist ausdrücklich ausgewiesen
Helmpflicht: nein
Besonderheiten: Auf der Straße muss recht gefahren werden, wer die Mitte der Straße nutzt, riskiert ein Bußgeld.
Das gilt in Frankreich!
Mindestalter: 12 Jahre
Geschwindigkeit: max. 25 km/h
Promillegrenze: kein Alkohol, keine Drogen
Wo darf gefahren werden?: auf Radwegen, wenn keine vorhanden sind, kann auf die Straße ausgewichen werden (bis 50 Stundenkilometer), außerhalb geschlossener Ortschaften muss Grün- bzw. Radwegen gefahren werden
Wo darf nicht gefahren werden?: auf Gehwegen und Fußgängerzonen, außer es ist ausdrücklich erlaubt
Helmpflicht: nein (es gibt ausgewiesene Ausnahmen)
Besonderheiten: – Kopfhörer und ähnliches auf den Ohren sind ebenso verboten wie das Smartphone in der Hand zu halten
– es wird empfohlen, bei Dunkelheit und bei dichter Bebauung reflektierende Materialien wie eine Weste getragen werden
Beispiel für Strafmaß: Wer auf einem Gehweg fährt und erwischt wird, zahlt 135 Euro Bußgeld.
ACHTUNG:
Paris hat für E-Tretroller eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 10 km/h eingeführt, nachdem es eine Reihe von Unfällen mit Fußgängern gegeben hatte. Das Tempolimit gilt mit Ausnahme einiger großer Straßen in der gesamten Stadt und soll in der ersten Dezember-Hälfte 2021 umgesetzt werden.
Das gilt in Kalifornien!
Mindestalter: mindesten 16 Jahre und im Besitz eines Führerscheins oder Lernausweises sein
Geschwindigkeit: max. 25 km/h
Promillegrenze: Alkoholkonsum ist untersagt
Wo darf gefahren werden?: auf Radwegen, wenn welche vorhanden sind
Wo darf nicht gefahren werden?: auf Fußgängerwegen, Zebrastreifen
Helmpflicht: für unter 18-Jährige
Besonderheiten: beim Linksabbiegen muss nach der Kreuzung am rechten Bordstein angehalten und zu Fuß die Straße überquert werden
Das gilt in New York City!
Mindestalter: über 16
Geschwindigkeit: bis zu 25 km/h
Promillegrenze: –
Wo darf gefahren werden?: Straßen mit einer ausgewiesenen Höchstgeschwindigkeit von 30 Meilen pro Stunde, auf Radwegen und Greenways
Wo darf nicht gefahren werden?: auf Gehwegen
Helmpflicht: ja , bis 18 Jahhre