E-Scooter sollen sichtbarer werden
Landesverkehrswacht empfiehlt Reflexionsstreifen an der Lenkerstange
E-Scooter sind im Dunkeln von der Seite viel zu schlecht zu sehen. Während Fahrräder durch Speichenreflektoren oder Reflexstreifen am Reifen im Dunkeln sehr gut sichtbar sind, fehlt eine entsprechende Lösung für E-Scooter. Deshalb empfiehlt die Landesverkehrswacht NRW dies rechtlich besser zu regeln, z.B. durch Reflexionsstreifen an der Lenkerstange.
„Diese sehr günstige Maßnahme erhöht die Sichtbarkeit erheblich. Andere Verkehrsteilnehmer sehen die E-Scooter damit im Dunkeln viel früher und können so Unfälle vermeiden“, sagte LVW NRW-Präsident Klaus Voussem.
Darüber hinaus empfiehlt die Landesverkehrswacht die geplanten Änderungen zur Wegenutzung der E-Scooter noch nicht umzusetzen. Hier sei die in Arbeit befindliche Fußverkehrsstrategie des Bundesverkehrsministeriums abzuwarten. In keinem Fall darf eine dort beabsichtigte Verbesserung der Situation von Fußgängern durch Maßnahmen zugunsten von E-Scootern konterkariert werden.
„Es wäre unglücklich jetzt viele Fußgängerzonen auch für E-Scooter zu öffnen und dann später zu überlegen, wie die Sicherheit der Fußgänger erhöht werden könnte“, sagte LVW NRW-Präsident Klaus Voussem. „Stattdessen wäre es viel hilfreicher, die Haftungsregeln zu verschärfen, Daten von Unfallverursachern verfügbar zu machen und den Kommunen – wie in Wien – die Möglichkeit zu geben über GPS Verbotszonen und Temporeduzierungen für Leih-E-Scooter automatisiert durchzusetzen.“
Die vollständige Stellungnahme Referentenentwurf zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) finden Sie unter: https://www.landesverkehrswacht-nrw.de/uber-uns/unsere-forderungen/forderungen-der-landesverkehrswacht/