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„Anfänge, Entwicklung und Verbote der Verkehrswachten 1924-1939 in Rheinland, Westfalen und Lippe“

Neues Buch gibt Einblicke in die Entstehungsgeschichte der Verkehrswachten

Im Jahr 1924 wurden in Deutschland die ersten Verkehrswachten gegründet. Auch in NRW kam es zu ersten lokalen Zusammenschlüssen – etwa am 3. November 1924 in Düsseldorf und am 10. November 1924 in Köln. In den Folgejahren kamen viele Verkehrswachten hinzu. Mit diesen Anfängen, der Entwicklung und den Verboten in der NS-Zeit hat sich der Historiker Christian Franke im Auftrag der Landesverkehrswacht befasst. Dafür hat er zig Quellen, darunter viele Zeitungsartikel aus der damaligen Zeit, gesichtet und diese in den historischen Kontext verortet.

Daraus ist ein Buch mit dem Titel „Anfänge, Entwicklung und Verbote der Verkehrswachten 1924-1939 in Rheinland, Westfalen und Lippe“ entstanden. In fünf Kapiteln geht Franke auf die ersten 15 Jahre der Verkehrswachtarbeit ein. Er startet mit einer zeithistorischen Sensibilisierung, geht auf die Gründungen, die Finanzierung und Betätigungsfelder der Verkehrswachten ein und schließt mit deren Auflösung in der NS-Zeit. Da dabei auch Begebenheiten aus den damals bestehenden Verkehrswachten geschildert werden, erhält der Leser einen lebendigen und interessanten Einblick in deren Gründungszeit. „Dieser Band weist den Verkehrswachten im späteren Nordrhein-Westfalen endlich den Platz in der verkehrshistorischen Forschung zu, der ihnen aufgrund ihrer Verdienste um die Sicherheit im Straßenverkehr der Zwischenkriegszeit zusteht“, sagt Christian Franke.

„Wir freuen uns sehr, dass wir auf diesem Weg mehr über unsere Geschichte erfahren. Die ganzen bestehenden Quellen zusammenzuführen, hat in der Vergangenheit noch niemand getan“, so Klaus Voussem, Präsident der Landesverkehrswacht NRW. Dass es Menschen gebe, die sich ehrenamtlich für mehr Verkehrssicherheit einsetzen, verdiene zudem damals wie heute größte Anerkennung.

Hier finden Sie das Buch: „Anfänge, Entwicklung und Verbote der Verkehrswachten 1924-1939 in Rheinland, Westfalen und Lippe“

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