Verkehrspolitische Forderungen der LVW NRW
Auf der Präsidiums-, Vorstands- und Beiratssitzung am 17.11.2010 in Köln wurden folgende verkehrspolitischen Forderungen der LVW NRW beschlossen:
1. Obligatorische Sehtests für Kraftfahrer ab 70 Jahre
Ältere Kraftfahrer sollten schon früh für beginnende körperliche Defizite sensibilisiert werden. Daher sollte Kraftfahrern ab dem 60. Lebensjahr ein Sehtest auf freiwilliger Basis empfohlen werden. Ab dem 70. Lebensjahr sollte dann ein Sehtest alle drei Jahre verpflichtend sein.
Zu dieser Forderung hat die Landesverkehrswacht NRW eine Denkschrift erstellt, die Sie hier im PDF-Format herunter laden können.
2. Tempolimit 130 km/h auf Autobahnen
Die Landesverkehrswacht NRW unterstützt grundsätzlich die Forderung des wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung: Tempolimit von 130 km/h auf Autobahnen einführen (bzw. ein in Europa einheitliches Tempolimit).
3. Helmpflicht für Fahrradfahrer
Die positive Gesamtentwicklung der Verkehrssicherheit ist an den Radfahrern weitgehend vorbei gegangen. Besonders mit Blick auf die Fahrräder mit Elektroantrieb, mit dessen Hilfe auch schwächere Radfahrer weit schneller als 20 km/h fahren können, ist eine Verschlechterung der Bilanz nicht unwahrscheinlich. Daher sollte eine Helmtragepflicht gelten, wie sie vor über 30 Jahren für Mofafahrer eingeführt worden ist und bis heute zahlreichen Menschen das Leben gerettet hat.
4. 0,0-Promillegrenze für alle Kraftfahrer
Immer noch stirbt jedes zehnte Unfallopfer bei einem Alkoholunfall. Aufgrund der positiven Erfahrung mit dem generellen Alkoholverbot für Fahranfänger und junge Fahrer sowie der hohen Akzeptanz einer Null-Promille-Grenze bei den deutschen Kraftfahrern sollte für alle Kraftfahrer ein generelles Alkoholverbot am Steuer gelten.




